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Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod

Eine Form der Organspende, die in vielen europäischen Ländern seit Jahren möglich ist, ist in Deutschland nahezu unbekannt: die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod, international DCD genannt. Dabei könnte sie unter klar geregelten Voraussetzungen dazu beitragen, mehr Organe für schwer kranke Menschen auf der Warteliste zu gewinnen. 

Eine Form der Organspende, die in vielen europäischen Ländern seit Jahren möglich ist, ist in Deutschland nahezu unbekannt: die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod, international DCD genannt. Dabei könnte sie unter klar geregelten Voraussetzungen dazu beitragen, mehr Organe für schwer kranke Menschen auf der Warteliste zu gewinnen. 

Hier erklären wir, was DCD bedeutet, wie das Verfahren in anderen Ländern geregelt ist – und warum es in Deutschland bisher keine Rolle spielt.

Was ist „DCD“?

In Deutschland kommt eine Organspende nach dem Tod bisher nur in einer bestimmten Situation in Betracht: Die Patientin oder der Patient wird noch künstlich beatmet, Kreislauf und Organe werden dadurch weiter versorgt, das Gehirn ist aber bereits vollständig und unumkehrbar ausgefallen. Medizinisch wird dies als irreversibler Hirnfunktionsausfall bezeichnet, häufig auch als Hirntod.

Bei der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod – international Donation after Circulatory Death (DCD) genannt – liegt meist eine ähnliche Grundsituation vor. Auf der Intensivstation liegt eine schwerstkranke Patientin oder ein schwerstkranker Patient, häufig nach einer Hirnblutung, einem schweren Schlaganfall oder einer schweren Verletzung des Gehirns. Die Patientin oder der Patient wird künstlich beatmet und intensivmedizinisch behandelt. Das Gehirn ist schwer und unumkehrbar geschädigt, aber noch nicht vollständig ausgefallen. Zugleich gibt es keine realistische Aussicht mehr auf Erholung oder auf ein selbstbestimmtes Leben.

Wenn in dieser Situation eine Patientenverfügung vorliegt oder der mutmaßliche Wille der Patientin oder des Patienten entsprechend geklärt ist, können die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet und die Behandlung auf Sterbebegleitung ausgerichtet werden. Dann kommt es zunächst zum Herz-Kreislauf-Stillstand. Danach fällt auch die Hirnfunktion unumkehrbar aus.

In vielen Ländern kann nach diesem Ablauf – unter unterschiedlich geregelten Voraussetzungen – eine Organspende möglich sein. In Deutschland ist diese Form der Organspende derzeit aber nicht erlaubt.

Film „Organspende. Was fehlt.“

Die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod (DCD) ist in vielen europäischen Ländern zugelassen – in Deutschland jedoch nicht. Der Film erzählt von einer Familie, die einer Organspende zugestimmt hätte. Von Patient:innen, die dringend auf ein Spenderorgan warten. Und von Ärzt:innen, die erklären, warum DCD in vielen Ländern zum Alltag gehört, hierzulande aber nicht.

Entwicklung in Deutschland

Die Organspendezahlen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren nur begrenzt entwickelt:

2024 gab es in Deutschland 953 postmortale Organspenderinnen und Organspender. Das entsprach nach IRODaT 11,44 Spenderinnen und Spendern pro eine Million Einwohner.

2025 stieg die Zahl auf 985 postmortale Organspenderinnen und Organspender. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO gibt für 2025 eine Rate von 11,8 pro eine Million Einwohner an.

Damit wurde zwar der höchste Stand seit 2012 erreicht. Der Bedarf bleibt aber deutlich größer als die Zahl der verfügbaren Organe.

Ende 2025 warteten in Deutschland weiterhin rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan.

Europäischer Vergleich

In vielen europäischen Ländern ist zusätzlich zur Organspende nach Hirntod auch die DCD möglich.

Als Vergleich wurden hier beispielhaft einige der größten europäischen Länder herangezogen. Der Unterschied zeigt sich deutlich in den Zahlen für 2024:

  • Spanien: 2.562 verstorbene Organspenderinnen und Organspender; 53,93 pro eine Million Einwohner; davon 1.316 DCD-Spenden.
  • Frankreich: 1.856 verstorbene Spenderinnen und Spender; 28,60 pro eine Million Einwohner; davon 312 DCD-Spenden.
  • Italien: 1.795 verstorbene Spenderinnen und Spender; 30,5 pro eine Million Einwohner; davon 306 DCD-Spenden.
  • Großbritannien: 1.385 verstorbene Spenderinnen und Spender; 20,37 pro eine Million Einwohner; davon 686 DCD-Spenden.
  • Deutschland: 953 verstorbene Spenderinnen und Spender; 11,44 pro eine Million Einwohner; DCD rechtlich nicht möglich. 

Beispiel Schweiz

In der Schweiz wurde die kontrollierte Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod 2011 landesweit wieder eingeführt. Seitdem haben sich die Organspendezahlen in der Schweiz deutlich erhöht; die Zahl der verstorbenen Organspenderinnen und Organspender hat sich seitdem ungefähr verdoppelt.

2024 meldete die Schweiz:

  • 187 verstorbene Organspenderinnen und Organspender
  • 21,01 pro eine Million Einwohner
  • davon 98 DCD-Spenden 

2025 waren es laut Swisstransplant:

  • 185 verstorbene Spenderinnen und Spender
  • davon 90 DCD-Spenden
  • das entspricht 49 Prozent aller postmortalen Organspenden 

Damit liegt die Schweiz seit mehreren Jahren deutlich über Deutschland:

  • Deutschland: rund 12 Spenderinnen und Spender pro eine Million Einwohner
  • Schweiz: rund 20 bis 21 Spenderinnen und Spender pro eine Million Einwohner 

Ein wesentlicher Unterschied: In der Schweiz trägt DCD inzwischen fast die Hälfte zur postmortalen Organspende bei. In Deutschland spielt DCD praktisch keine Rolle.

Genau geregelte Verfahren

In der Schweiz ist DCD in ein genau geregeltes Verfahren eingebettet.

Grundlage ist der Swiss Donation Pathway. Er beschreibt medizinische, organisatorische und ethische Abläufe einer Organspende.

Wichtige Punkte:

  • Die Entscheidung, eine nicht mehr aussichtsreiche Therapie zu beenden, muss unabhängig von einer möglichen Organspende getroffen werden.
  • Die Behandlung wird zunächst auf Sterbebegleitung ausgerichtet.
  • Erst danach kann geprüft werden, ob eine Organspende dem Willen der Patientin oder des Patienten entspricht.
  • Zusätzlich muss medizinisch geprüft werden, ob eine Organspende möglich ist.
  • Die einzelnen Schritte sind für die beteiligten Kliniken, Teams und Koordinatorinnen und Koordinatoren verbindlich geregelt. 

Organspende. Was fehlt. Persönliche Geschichten

Julia J. wartet auf ein Spenderherz

Die 42-Jährige Julia J. leidet an dilatativer Kardiomyopathie und wartet auf ein Spenderherz. Noch kann sie zu Hause leben, doch ihr Kreislauf ist bereits schwach, Sport undenkbar. „Meine größte Angst ist, dass es mir irgendwann so schlecht gehen könnte, dass ich für eine Transplantation gar nicht mehr in Frage komme“, sagt sie. 

Eine Frau steht lächelnd an einem Geländer. Sie trägt ein blaues, gemustertes Oberteil und hat schulterlange Haare. Der Hintergrund ist neutral und hell, was die Frau in den Fokus rückt.
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Die 42-Jährige Julia J. leidet an dilatativer Kardiomyopathie und wartet auf ein Spenderherz. Noch kann sie zu Hause leben, doch ihr Kreislauf ist bereits schwach, Sport undenkbar. „Meine größte Angst ist, dass es mir irgendwann so schlecht gehen könnte, dass ich für eine Transplantation gar nicht mehr in Frage komme“, sagt sie. 

Claudia J.: „Nachvollziehen kann ich das nicht“

Claudia J.s Ehemann Ralf hätte nach seinem Tod gern Organe gespendet. Rechtlich war dies aber nicht möglich. „Dass seine Organe dafür hätten sorgen können, dass andere Menschen weiterleben, hätte ich großartig gefunden“, sagt Claudia J.. „Aber es hat nicht sollen sein. Nachvollziehen kann ich das nicht.“

Ein älterer Mensch mit kurzen, grauen Haaren sitzt in einem Raum. Sie trägt eine gestreifte Bluse und eine Wahlbrille. Im Hintergrund sind blaue Fensterjalousien zu erkennen. Der Gesichtsausdruck ist nachdenklich.
Ein älterer Mensch mit kurzen, grauen Haaren sitzt in einem Raum. Sie trägt eine gestreifte Bluse und eine Wahlbrille. Im Hintergrund sind blaue Fensterjalousien zu erkennen. Der Gesichtsausdruck ist nachdenklich.

Claudia J.s Ehemann Ralf hätte nach seinem Tod gern Organe gespendet. Rechtlich war dies aber nicht möglich. „Dass seine Organe dafür hätten sorgen können, dass andere Menschen weiterleben, hätte ich großartig gefunden“, sagt Claudia J.. „Aber es hat nicht sollen sein. Nachvollziehen kann ich das nicht.“

Brigitta G.: „Es war reiner Zufall“

Brigitta G.s Ehemann Franz verunglückte im Südschwarzwald schwer mit dem Fahrrad. Er wurde in das Universitätsspital Basel gebracht. Dort konnte er nach seinem Tod Organspender werden. In Deutschland wäre dies nicht möglich gewesen. „Für die Empfänger war das natürlich ein Glücksfall", sagt Brigitta G..

Eine ältere Frau mit kurzen, grauen Haaren steht in einem hellen Raum. Sie trägt ein gemusternes Oberteil und lächelt leicht. Im Hintergrund ist ein Esszimmer mit einem Tisch und Stühlen zu sehen. Das Licht fällt durch die Fenster und schafft eine freundliche Atmosphäre.
Eine ältere Frau mit kurzen, grauen Haaren steht in einem hellen Raum. Sie trägt ein gemusternes Oberteil und lächelt leicht. Im Hintergrund ist ein Esszimmer mit einem Tisch und Stühlen zu sehen. Das Licht fällt durch die Fenster und schafft eine freundliche Atmosphäre.

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