Brigitta G. „Es war reiner Zufall“
Brigitta G.s Ehemann Franz verunglückte im Südschwarzwald schwer mit dem Fahrrad. Er brach sich den zweiten Halswirbel. Sein Atemzentrum fiel aus, Franz G. wurde bewusstlos und konnte erst spät reanimiert werden. Durch den Sauerstoffmangel wurde sein Gehirn schwer geschädigt.
Im Krankenhaus stand fest: Eine wirkliche Aussicht auf Erholung gab es nicht. Selbst im günstigsten Fall wäre Franz G. vom Hals abwärts gelähmt geblieben. Für Brigitta G. war klar, dass ihr Mann so nicht hätte weiterleben wollen. Er war ein sportlicher, aktiver Mensch. Außerdem hatte er in einer Patientenverfügung festgelegt, dass er in einer solchen Situation nicht künstlich am Leben erhalten werden möchte.
Der Rettungshubschrauber kam aus Basel und brachte Franz G. in das dortige Universitätsspital. Dort konnte er nach seinem Tod Organspender werden – nach den in der Schweiz klar geregelten Verfahren der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod. „Für die Empfänger war das natürlich ein Glücksfall", sagt Brigitta G..
Wäre Franz G. dagegen in das nächstgelegene deutsche Universitätsklinikum nach Freiburg gebracht worden, wäre eine Organspende rechtlich nicht möglich gewesen. Nicht, weil er sie nicht gewollt hätte. Nicht, weil sie medizinisch ausgeschlossen gewesen wäre. Sondern weil diese Form der Organspende in Deutschland bisher nicht erlaubt ist.
Für Brigitta G. ist diese Tatsache bis heute schwer zu begreifen. Ihr Mann konnte anderen Menschen helfen, weil er nach Basel geflogen wurde. Wenige Kilometer weiter, auf deutscher Seite, wäre dieser letzte Wunsch unerfüllt geblieben.
