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Organspende: DHZC unterstützt Widerspruchsregelung

Führendes Zentrum für Herz- und Lungentransplantation fordert zugleich eine politische Auseinandersetzung mit der Organspende nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Stillstand

Das Deutsche Herzzentrum der Charité (DHZC), eines der führenden deutschen Zentren für Herz- und Lungentransplantationen, unterstützt die politische Initiative zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende. Zugleich fordert das DHZC, auch die Organspende nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Stillstand – die sogenannte cDCD – auf die politische und gesellschaftliche Tagesordnung zu setzen.

Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe zur Einführung einer Widerspruchsregelung: einen fraktionsübergreifenden Entwurf von 254 Abgeordneten sowie einen Gesetzentwurf des Bundesrates. Danach soll gelten: Wer zu Lebzeiten nicht widersprochen hat und dessen entgegenstehender Wille auch anderweitig nicht bekannt ist, kommt grundsätzlich als Organspender:in infrage. Daneben liegt ein fraktionsübergreifender Antrag vor, der an der geltenden Entscheidungslösung festhalten und stattdessen Aufklärung und Registrierung verbessern will. Eine abschließende Entscheidung fällt am Donnerstag noch nicht; die Vorlagen sollen zunächst an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Zum Jahreswechsel 2025/26 standen in Deutschland 1.102 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderherz. 730 von ihnen galten zu diesem Zeitpunkt als transplantabel, 372 als nicht transplantabel. Im Laufe des Jahres 2025 starben 63 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderherz.

„Wir verlieren Patientinnen und Patienten auf der Warteliste, weil ein passendes Spenderorgan nicht rechtzeitig zur Verfügung steht“, sagt Prof. Dr. Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des DHZC. „Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, dessen Leben trotz aller medizinischen Möglichkeiten nicht gerettet werden konnte.“

Prof. Dr. Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des DHZC
Prof. Dr. Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des DHZC

„Wir verlieren Patientinnen und Patienten auf der Warteliste, weil ein passendes Spenderorgan nicht rechtzeitig zur Verfügung steht“, sagt Prof. Dr. Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des DHZC. „Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, dessen Leben trotz aller medizinischen Möglichkeiten nicht gerettet werden konnte.“

Im Jahr 2025 wurden deutschlandweit 365 Herzen transplantiert (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO). Am DHZC erhielten 64 Menschen ein neues Herz, eine neue Lunge oder beide Organe: 35 Herzen, 26 Lungen und drei kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen.

„Aber auch für diejenigen, die ein Spenderorgan erhalten, ist die lange Wartezeit ein hohes Risiko“, sagt Falk. „Viele Patientinnen und Patienten gehen in einem deutlich schlechteren Allgemeinzustand in die Transplantation, als wir es uns medizinisch wünschen würden. Das erhöht die Risiken des Eingriffs und erschwert die Erholung danach.“

Die Einführung einer Widerspruchsregelung wäre aus Sicht des DHZC deshalb ein wichtiger Baustein, um mehr Klarheit über den Willen potenzieller Organspender:innen zu schaffen und die Zahl der tatsächlich realisierten Organspenden zu erhöhen.

Gleichzeitig hält das DHZC eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit der kontrollierten Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand für notwendig. cDCD ist nicht Gegenstand der am Donnerstag beratenen Vorlagen. Bei diesem Verfahren kann eine Organspende nach einer unabhängig getroffenen, patientenzentrierten Entscheidung zur Beendigung der kreislauferhaltenden Therapie, dem anschließenden Herz-Kreislauf-Stillstand und einer zweifelsfreien Todesfeststellung erfolgen. In zahlreichen europäischen Ländern wird dieses Verfahren bereits seit Jahren praktiziert, in Deutschland ist es bislang nicht zulässig.

DHZC-Film „Organspende. Was fehlt.“

Die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod (DCD) ist in Deutschland bisher nicht zugelassen. Der Film erzählt von einer Familie, die einer Organspende zugestimmt hätte. Von Patient:innen, die dringend auf ein Spenderorgan warten. Und von Ärzt:innen, die erklären, warum DCD in vielen Ländern zum Alltag gehört, hierzulande aber nicht.

„Wir brauchen beide Debatten – parallel und nicht nacheinander“, betont Falk. „Die Widerspruchsregelung betrifft die Frage, wie der Wille zur Organspende festgestellt wird. Bei cDCD geht es darum, unter welchen Voraussetzungen dieser Wille nach dem Tod umgesetzt werden kann. Das eine ersetzt das andere nicht.“

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat dazu in der vergangenen Woche ein Grundsatzpapier veröffentlicht. Es beschreibt die medizinischen, ethischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Einführung von cDCD in Deutschland und fordert einen offenen, umfassenden und transparenten Diskurs.

Zum Grundsatzpapier der DIVI

Gesprächsangebot für Redaktionen

Das DHZC vermittelt kurzfristig Gesprächspartner:innen zu medizinischen, ethischen und persönlichen Aspekten der Organspende:

  • Prof. Dr. Volkmar Falk zur Versorgungssituation und zu den politischen Forderungen
  • Ärzt:innen und weitere Expert:innen aus der Herz- und Lungentransplantation
  • Expert:innen zur Organspende nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Stillstand
  • Patient:innen nach einer Herz- oder Lungentransplantation

Weiterführende Informationen

Bundestagsdebatte am 24. September 2026:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-transplantationsgesetz-1211264

DIVI-Grundsatzpapier zu cDCD:
https://doi.org/10.1007/s00063-026-01476-9

Informationen des DHZC zur Organspende:
https://www.dhzc.charite.de/organspende/

Film „Organspende. Was fehlt.“:
https://www.youtube.com/watch?v=b7jj-Ef3hgU