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Vor der Herztransplantation

Für Patient:innen mit schweren Herzerkrankungen ist eine Transplantation oft die letzte Hoffnung. Am Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC) führen wir seit fast 40 Jahren Herztransplantationen durch und betreuen unsere Patient:innen intensiv vor und nach der Transplantation – ihr Leben lang. 

Wir gehören zu den führenden deutschen Zentren für Herz- und Lungentransplantation. Als überregionales Zentrum versorgen wir Patient:innen aus ganz Deutschland. Insgesamt wurden am Deutschen Herzzentrum der Charité bereits über 3.000 thorakale Transplantationen durchgeführt. Damit ist das DHZC das größte Zentrum in Europa. 

Unsere erfahrenen und fachübergreifenden Teams sind auf die Diagnostik und Therapie von sogenannten terminalen Herzerkrankungen, die eine Transplantation erforderlich machen, spezialisiert. Kardiolog:innen, Pneumolog:innen sowie Herz-, Thorax- und Gefäßchirurg:innen arbeiten Hand in Hand mit Pflegefachkräften, Ernährungsberater:innen und Psycholog:innen, um eine individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

Indikation

Für wen kommt eine Herztransplantation infrage?

Bei Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen des Herzens stellt eine Transplantation die bestmögliche Behandlungsalternative dar. Auf der einen Seite steigen dadurch die Chancen auf eine langfristig hohe Lebensqualität der Patient:innen, auf der anderen Seite handelt es sich um eine komplizierte Operation, die zu erheblichen körperlichen und seelischen Belastungen führen kann.

Eine Herztransplantation kann unter anderem für Patient:innen mit diesen Erkrankungen notwendig werden:

Schwere (terminale) Herzinsuffizienz auf Grundlage von: 

  • Kardiomyopathien – angeborenen, erworbenen und stoffwechselbedingten Herzmuskelveränderungen
  • Myokarditis – Herzmuskelentzündung
  • Schweren angeborenen Herzfehlern, etwa Fontan-Kreislauf
  • Lebensbedrohlichen, nicht behandelbaren Herzrhythmusstörungen

Eine Herztransplantation kommt jedoch nur dann infrage, wenn:

  • alle anderen medikamentösen, interventionellen oder operativen Therapien ausgeschöpft sind
  • die Lebenserwartung mit dem erkrankten Herzen deutlich eingeschränkt ist
  • die Betroffenen sich in einem „Endstadium“ der Erkrankung befinden
  • keine schweren Begleiterkrankungen vorliegen, die eine Transplantation unmöglich machen würden.

Da Herz und Lunge über den Blutkreislauf eng miteinander verbunden sind, können Erkrankungen des einen Organs auch Beeinträchtigungen des anderen Organs bedingen. Sind beide Organe geschädigt, wird nach Möglichkeit eine Herz-Lungentransplantation durchgeführt.

Eine frühzeitige medizinische Abklärung ist entscheidend. Wir beraten Patientinnen und Patienten sowie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte gerne, ob eine Transplantation infrage kommt.

Ein lächelnder Arzt in einem weißen Kittel spricht mit einer Patientin. Der Hintergrund zeigt einen hellen, modernen Flur, der eine freundliche und einladende Atmosphäre schafft.
Ein lächelnder Arzt in einem weißen Kittel spricht mit einer Patientin. Der Hintergrund zeigt einen hellen, modernen Flur, der eine freundliche und einladende Atmosphäre schafft.

Eine frühzeitige medizinische Abklärung ist entscheidend. Wir beraten Patientinnen und Patienten sowie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte gerne, ob eine Transplantation infrage kommt.

Wer bekommt ein Spenderorgan?

Eine Organtransplantation ist nur dann möglich, wenn keine andere erfolgversprechende Therapie zur Behandlung der Erkrankung gegeben ist. Da es zu wenig geeignete Spenderorgane gibt, gelten strenge Kriterien bei der Vergabe. Ausschlaggebend sind vor allem Faktoren, die ein Transplantation dringend erforderlich machen und die Erfolgsaussichten des Eingriffs erhöhen.

Ob ein:e Patient:in für eine Transplantation infrage kommt, wird von den behandelnden Ärzt:innen nach weltweit gültigen Leitlinien entschieden. So sind zum Beispiel Patient:innen, die an einer bösartigen Tumorerkrankung leiden oder andere schwerwiegende Erkrankungen haben, von einer Transplantation ausgeschlossen.

Wenn eine Patientin oder ein Patient für eine Transplantation infrage kommt, kann eine aktive Listung bei Eurotransplant erfolgen. Eurotransplant vergibt Organe nach den folgenden Kriterien:

  • Übereinstimmung der Blutgruppe
  • möglichst ähnliche Größe und Gewicht von Spender und Empfänger (+/- 15 Prozent)
  • Des Weiteren wird die Dringlichkeit entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes berücksichtigt.

Die Wartezeit kann entsprechend von Patient:in zu Patient:in deutlich variieren und bis zu mehreren Jahren dauern. 

Patient:innen mit einer akut lebensbedrohlichen und unheilbaren Herzschwäche, für die ein Spendenorgan nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, wird deshalb heute oftmals eine künstliche Kreislaufpumpe eingesetzt. Diese Systeme werden VAD („Ventricular Assist Device“) oder auch Kunstherz-Systeme genannt und bestehen aus einer kleinen Pumpe, die die Ärztin bzw. der Arzt direkt am Herz der Patientin bzw. des Patienten einsetzt. 

Dank verbesserter Techniken und Operationsverfahren werden Kunstherz-Systeme zunehmend auch eine längerfristige Alternative zur Transplantation.

Dank verbesserter Techniken und Operationsverfahren werden Kunstherz-Systeme zunehmend auch eine längerfristige Alternative zur Transplantation.

Diagnostik

Um zu entscheiden, ob eine Patientin oder ein Patient eine Herztransplantation benötigt, führen wir ein multimodales, sehr umfangreiches Diagnostikprogramm durch. Am DHZC nehmen wir unter anderem diese Untersuchungen vor:

In die Bewertung fließen außerdem die Funktion weiterer Organe (zum Beispiel Niere und Leber), Blutmarker und Entzündungswerte sowie der Immunstatus ein. Weitere Kriterien sind, ob die Patientin bzw. der Patient ein mechanisches Kreislaufunterstützungssystem benötigt und ob sie bzw. er in der Vergangenheit wiederholt im Krankenhaus behandelt werden musste.

Für die Gesamtbeurteilung, ob ein:e Patient:in für eine Herztransplantation infrage kommt, sind außerdem erforderlich:

  • Psychologische / psychosoziale Beurteilung
  • Infektiologische Diagnostik
  • Tumor-Screening
  • Prüfung des Zahnstatus
  • Prüfung des Impfstatus

Psychologische Unterstützung

Eine Herztransplantation ist ein schwerwiegender Eingriff, der auch psychisch belastend ist und die emotionalen Bewältigungsfähigkeiten aller Betroffenen fordert. Um Sie deshalb auch bei psychischer Belastung bestmöglich zu unterstützen, bietet die Psychokardiologie am DHZC allen unseren Transplantationspatientinnen und -patienten eine umfangreiche psychotherapeutische Begleitung vor und nach der Transplantation, bis hin zur gegebenenfalls lebenslangen ambulanten Nachsorge. 

Im Vorfeld einer Herztransplantation führen wir routinemäßig vorbereitende und diagnostische Gespräche mit allen Patientinnen und Patienten. Außerdem begleiten wir Sie auf Wunsch auch nach der Operation während Ihres stationären Aufenthalts im DHZC. Das Angebot gilt ebenfalls für nahe Angehörige unserer Patientinnen und Patienten.

Psychotherapeutische Gespräche können unseren Patient:innen dabei helfen, ihr emotionales Wohlbefinden und ihre innere Stärke während der oft längeren Behandlungsprozesse oder Wartezeiten auf ein Organangebot aufrechtzuerhalten. 

Bitte sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie psychologische Unterstützung wünschen! Sie erreichen uns unter psychokardiologie@dhzc-charite.de.

Während eines stationären Aufenthalts wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzt:innen oder Pflegekräfte auf der Station bzw. an die Ärzt:innen oder Pflegekräfte Ihrer Angehörigen. Diese geben die Information anschließend entsprechend an uns weiter. Bei einer ambulanten Behandlung am DHZC wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. 

Organspende und Spenderherz

Vollständige Anonymität zum Schutz der Privatsphäre 

Wichtig zu wissen: In Deutschland (und ähnlich auch in vielen anderen Ländern Europas) wird bei einer Herztransplantation nicht offengelegt, von wem oder woher das Organ stammt. Die Organspende erfolgt anonym. Der Name, die Herkunft und die genaue Identität des Spenders werden also nicht weitergegeben. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer das Organ erhält.

Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre beider Seiten, also der Spenderfamilie und der Empfängerin bzw. des Empfängers.

Jede:r kann die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende entweder im Organspendeausweis oder seit 2024 auch im bundesweiten Organspende-Register digital hinterlegen.

Eine Hand hält eine Spendenkarte, während eine andere Hand mit einem Stift darauf schreibt. Die Karte hat eine orangefarbene und blaue Farbgestaltung mit dem Wort "SPENDE". Der Hintergrund ist ein heller Holztisch.
Eine Hand hält eine Spendenkarte, während eine andere Hand mit einem Stift darauf schreibt. Die Karte hat eine orangefarbene und blaue Farbgestaltung mit dem Wort "SPENDE". Der Hintergrund ist ein heller Holztisch.

Jede:r kann die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende entweder im Organspendeausweis oder seit 2024 auch im bundesweiten Organspende-Register digital hinterlegen.

Auch als potentielle Organempfängerin oder potentieller Organempfänger kann man gleichzeitig für die Organspende eingetragen sein. Dies hat keinen Einfluss auf die Organvermittlung im Empfangsfall. 

Gesetzliche Regelungen zur Organspende

Die Organspende ist in Deutschland durch das Transplantationsgesetz geregelt. Dieses Gesetz trennt die Bereiche Organspende, Organvermittlung und Organübertragung streng voneinander, um Interessenskonflikte auszuschließen. Das Transplantationsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Organ- und Gewebespende. Es trat 1997 in Kraft. 

Seit dem 1. März 2022 ist das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft“ in Kraft. Es zielt darauf ab, die persönliche Entscheidung zur Organspende zu fördern und zu dokumentieren. Ziel ist es, die Aufklärung über Organspenden zu verbessern und die Bürger regelmäßig über ihre Möglichkeiten zu informieren, etwa durch die Einführung eine bundesweiten Online-Registers, gezielte Informationen durch Hausärzt:innen, Infomaterialien einer festen Verankerung des Themas Organspende in Erste-Hilfe-Kursen. Das Gesetz basiert auf der Entscheidungslösung: Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt.

Die Widerspruchsregelung hingegen ist in Deutschland derzeit nicht zugelassen. In Ländern, in denen diese gilt, ist jeder einwilligungsfähige Erwachsene potenzieller Organspender, sofern sie bzw. er sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.

Spenderorgane werden gesetzlich festgelegt über die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant in Leiden/Niederlande verteilt und der Transport wird über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) organisiert. Die Spenderorgane stammen in der Regel von an Hirntod verstorbenen Spenderinnen und Spendern aus den acht teilnehmenden Ländern von Eurotransplant (darunter auch Deutschland). 

Organspende nach Herz-Kreislaufstillstand (DCD)

In Deutschland dürfen Organe bislang nur nach dem Hirntod gespendet werden. Dabei handelt es sich um den vollständigen, irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen – Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm sind unwiederbringlich zerstört. Die Patientin oder der Patient liegt zwar noch an Beatmungsmaschinen, ist aber medizinisch und rechtlich tot.

In vielen anderen Ländern Europas ist zusätzlich auch eine Organspende nach Herz-Kreislaufstillstand erlaubt. Man spricht von Donation after Circulatory Death (DCD). Dabei wird die Organspende möglich, wenn das Herz unwiederbringlich stehen bleibt und keine Durchblutung mehr besteht.

Formen der DCD

  • Bei der kontrollierten DCD (cDCD) tritt der Kreislaufstillstand ein, wenn lebenserhaltende Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten mit aussichtsloser Prognose beendet werden. Nach dem Herzstillstand wird eine festgelegte Wartezeit eingehalten, bevor die Organspende beginnen darf. Der Vorteil besteht darin, dass der Ablauf planbar ist und das Transplantationsteam vorbereitet werden kann.
  • Bei der unkontrollierten DCD (uDCD) tritt der Kreislaufstillstand unerwartet auf, zum Beispiel nach einer erfolglosen Reanimation in der Notaufnahme oder außerhalb des Krankenhauses. Wenn klar ist, dass keine Rückkehr ins Leben möglich ist, können Organe nach festgelegten Protokollen entnommen werden. Der Vorteil liegt darin, dass die Zahl der Spenden deutlich erhöht werden kann, auch wenn die Abläufe sehr schnell erfolgen müssen.

Unterschiede zum Hirntod

  • Bei einer Organspende nach Hirntod wird die Patientin oder der Patient noch künstlich beatmet. Die Organe bleiben gut durchblutet, und die Abläufe sind planbar.
  • Bei einer DCD-Spende müssen die Organe nach dem Kreislaufstillstand sehr schnell gesichert werden, weil sie ohne Durchblutung Schaden nehmen können.

Erfahrungen in Europa

  • In Spanien wird sowohl die kontrollierte als auch die unkontrollierte DCD durchgeführt. Rund ein Drittel aller Spenderinnen und Spender stammt heute aus dieser Gruppe.
  • Frankreich hat die unkontrollierte DCD etabliert, insbesondere in Großstädten.
  • Auch in den Niederlanden, Belgien, Großbritannien oder der Schweiz wurde die kontrollierte DCD eingeführt. Dadurch konnten die Spenderzahlen deutlich gesteigert werden.

Fazit

Die Organspende nach Herz-Kreislaufstillstand (DCD) ist ein zusätzliches Verfahren, das in vielen Ländern erfolgreich angewandt wird, um mehr Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten helfen zu können. In Deutschland ist dieses Verfahren bisher gesetzlich nicht zugelassen – die Diskussion darüber wird jedoch zunehmend intensiv geführt.

Herztransplantationsambulanz am DHZC

Wir bieten Patientinnen und Patienten eine hochspezialisierte, interdisziplinäre und individuelle Versorgung. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Herztransplantationsambulanz.

Herztransplantationsambulanz HTX

Anfragen zur Herztransplantation

Am DHZC werden Patient:innen vor und nach einer Herztransplantation übergreifend in unserer „Hochschulambulanz Transplantationsmedizin” betreut. Den ersten Kontakt zu uns nimmt in der Regel Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt auf. Mit der Anfrage beginnt der Listungsprozess. Nach einer ausführlichen Diagnostik planen wir gemeinsam eine mögliche Listung. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Vor der Herztransplantation“.

Für den ersten Schritt bitten wir Sie, die folgenden Daten, Angaben und Befunde bereitzustellen:

  • Anmeldeformular
  • Arztbrief
  • Angaben zur Diagnose
  • Angaben zur Herzfunktion
  • Belastbarkeit
  • Begleiterkrankungen
  • weitere relevante Befunde

Diese Daten sind wichtig für uns, um die Art und Dringlichkeit der Transplantation einschätzen zu können. Gegebenenfalls bitten wir Sie um weitere Informationen. Die Dokumente können per E-Mail, Fax oder per Post eingereicht werden.

Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin zur ersten Vorstellung. Für diesen Ambulanztermin benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Überweisung
  • Gesundheitskarte (Versichertenkarte)
  • Impfausweis
  • Unbedingt: Ihren Medikationsplan (Bundeseinheitlicher Medikationsplan nach § 31a im SGB V, bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt erhältlich)

Optional (sofern vorhanden):

  • Befund der letzten Herzkatheter- oder Herz-MRT-Untersuchung (auf einem Datenträger inkl. schriftlichem Befund oder via Uploadportal)
  • CT-Befund (auf Datenträger inkl. schriftlichem Befund oder via Uploadportal)
  • Ggf. weitere Unterlagen (Ultraschall von Bauch und Herz, Befund Zahn- und Frauenarzt, Laborwerte)
  • Transportscheine werden von uns nicht ausgestellt. Bei Bedarf einen solchen für Hin- und Rückfahrt mitbringen.

Während dieses Termins werden wir eine Auswahl der nachfolgenden Diagnostiken durchführen:

  • Aufnahme der Vitalwerte, Blutdruck, Puls, Größe, Gewicht
  • Bestimmung der aktuellen Blutwerte
  • Echokardiographie
  • Spiroergometrie

Im selben Termin besprechen wir dann mit Ihnen die Ergebnisse und unsere Einschätzungen über eine mögliche Aufnahme auf die Eurotransplant-Liste.

Hierfür wird dann die notwendige mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt zu organisierende Evaluationsdiagnostik besprochen. 

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit der Ambulanz:
Montag - Freitag 09:00 und 17:00 Uhr
Wir bevorzugen den Kontakt per E-Mail.

Für Patient:innen und Ärzt:innen:

T: +49 30 4593 2141, +49 30 4593 2140
F: +49 30 4593 2143

tx-ambulanz@dhzc-charite.de

Leitung und Ansprechpartner:innen

Maren Godde und Dr. med. Laurenz Kopp Fernandes sind die ärztlichen Leiter der Ambulanzen der DHZC-Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie. 

Heike Bettmann ist die pflegerische Leiterin der Transplantationsambulanz am DHZC. Sie und ihr Team begleiten Patientinnen und Patienten vor und nach der Transplantation. Als erfahrene Ansprechpartnerin koordiniert sie Abläufe, betreut Angehörige und sorgt dafür, dass sich unsere Patientinnen und Patienten jederzeit gut aufgehoben fühlen.

Nachsorge Herztransplantation / Kontrolluntersuchungen

Patient:innen, die am DHZC transplantiert wurden, werden nach der Entlassung aus dem Krankenhaus automatisch in unserer Herztransplantationsambulanz weiterbehandelt. Unser erfahrenes Team kontaktiert Sie zur Vereinbarung der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Auch bei akuten Fragen oder Problemen stehen unsere Ärzt:innen und Pflegenden der Ambulanz Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Patient:innen, die ihr Spenderherz an einer anderen Klinik erhalten haben und in die Transplantationsambulanz des DHZC wechseln möchten, können sich ebenfalls gern bei uns melden. Wir prüfen Ihre Unterlagen und Befunde und vereinbaren gern einen Termin mit Ihnen nach Rücksprache mit dem Zentrum der Transplantation.

Telemedizinische Behandlung

Wir bieten unseren Patient:innen in der Nachsorge auch telemedizinische Leistungen an – zur Steuerung der Therapie in der Häuslichkeit. Im Unterschied zur Präsenzmedizin wird bei der Telemedizin die räumliche Distanz zwischen Patient:innen und Therapeut:innen mit Hilfe von Telekommunikation (z. B. Mobilfunk oder Internet) überwunden.

Die Patient:innen werden von uns mit digitalen Messgeräten ausgestattet und können so ihre Messwerte drahtlos und unkompliziert von zu Hause aus an uns übermitteln – jeden Tag. Unsere erfahrenen Fachärzt:innen aus der Ambulanz prüfen diese Messwerte und nehmen, wenn nötig, sofort mit Ihnen oder Ihren behandelnden Ärzt:innen Kontakt auf. Die Kosten für die telemedizinische Mitbetreuung übernimmt Ihre Krankenkasse.

Checkliste für Ihren ersten Termin in unserer Ambulanz 

Zur Anmeldung in der Ambulanz werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Bitte bringe Sie diese Unterlagen zu Ihrem Vorstellungstermin in unserer Ambulanz mit:

  • Überweisung
  • Gesundheitskarte (Versichertenkarte)
  • Ihren Medikationsplan (fragen Sie am besten vorher Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt)
  • Ihren Impfausweis
  • Ggf. weitere von uns angeforderte Unterlagen wie Ultraschall von Bauch und Herz, Befunde der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes oder Laborwerte

Diagnostik

Während Ihres Vorstellungstermins in unserer Ambulanz werden wir neben der pflegerischen Aufnahme eine Auswahl der nachfolgenden diagnostischen Untersuchungen durchführen:

  • Aufnahme der Vitalwerte, Blutdruck, Puls, Größe, Gewicht
  • Bestimmung spezifischer Blutwerte bezüglich des transplantierten Organs, der immunsupprimierenden Therapie und möglichen Effekten auf weitere Organe im Körper wie Leber und Niere
  • Echokardiographie

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit der Ambulanz:
Montag bis Freitag: 7.30 − 16.00 Uhr
Wir bevorzugen den Kontakt per E-Mail.

Für Patient:innen und Ärzt:innen:

T: +49 30 4593 2141, +49 30 4593 2140
F: +49 30 4593 2143

tx-ambulanz@dhzc-charite.de

Zusätzlicher Arzt-Arzt-Kontakt per E-Mail.

Leitung und Ansprechpartner:innen

Maren Godde und Dr. med. Laurenz Kopp Fernandes sind die ärztlichen Leiter der Ambulanzen der DHZC-Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie. 

Heike Bettmann ist die pflegerische Leiterin der Transplantationsambulanz am DHZC. Sie und ihr Team begleiten Patientinnen und Patienten vor und nach der Transplantation. Als erfahrene Ansprechpartnerin koordiniert sie Abläufe, betreut Angehörige und sorgt dafür, dass sich unsere Patientinnen und Patienten jederzeit gut aufgehoben fühlen.

Ihre Ansprechpartner

Prof. Dr. med. Christoph Knosalla | Oberarzt, chirurgischer Leiter des Transplantationsprogramms, DZHK-Professor

Prof. Dr. med. Christoph Knosalla ist der chirurgische Leiter des Programms für Herz- und Lungentransplantationen am DHZC. Er verfügt über langjährige, umfangreiche Erfahrung in der Herz- und Thoraxchirurgie und hat bereits zahlreiche komplexe Transplantationen durchgeführt. Er steht für höchste chirurgische Expertise sowie für die kontinuierliche Weiterentwicklung der operativen Verfahren am DHZC.

Prof. Dr. med. Felix Schönrath | Leitender Oberarzt Herzinsuffizienz und Herztransplantation CVK

Der Kardiologe Prof. Dr. med. Felix Schönrath verantwortet als Leitender Oberarzt den Bereich Herzinsuffizienz und Herztransplantation an der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC).